Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIXSIGMAPRAXIS
(Dienstleistungen)
I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme bei mündlichen oder telefonischen Verhandlungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. Angebot, Vertrag, Kündigung
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, wenn diese nicht ausdrücklich, schriftlich für verbindlich erklärt sind.
2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Leistungen abzunehmen.
Die Annahme einer Bestellung kann entweder schriftlich (zum Beispiel durch Auftragsbestätigung) oder durch unsere Erbringung der Leistungen erklärt werden.
Wir beraten und unterstützen den Kunden bei der Durchführung von Projekten, halten Schulungen ab und bieten Coaching an.
Wir erbringen die in den Dokumenten spezifizierten Leistungen, wobei es sich um Dienstleistungen handelt, falls nichts anderes vereinbart ist.
3. Kostenvoranschläge und andere dem Kunden überlassene Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Solche Unterlagen dürfen Dritten nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zugänglich gemacht werden.
4. Da wir unsere Kapazitäten vorhalten müssen, sind vereinbarte Dienstleistungszeiten von unseren Kunden abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütungspflicht gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde die vertragsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt bzw. nicht ermöglicht.
Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages ist ausgeschlossen, falls nichts anderes vereinbart ist.
Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.
III. Personal, Subunternehmer
1. Beide Vertragsparteien werden zur Erreichung der Ziele entsprechend qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Für die Auswahl und für die erforderliche Kapazität zur Umsetzung von Maßnahmen sind die Vertragspartner jeweils selbst verantwortlich. Der Kunde verpflichtet seine Mitarbeiter zur angemessenen Mitwirkung an den vereinbarten Projekten. Insbesondere hat er die nötigen Führungskräfte und andere Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Leistungen erbringen können.
2. Wir sind berechtigt, verbundene Unternehmen oder Dritte als Subunternehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen oder Leistungsteile zu beauftragen. Wir achten jedoch darauf, häufigen Personalwechsel zu vermeiden. Ein Anspruch des Kunden auf Abwicklung eines Auftrags mit gleichbleibendem Personal besteht jedoch nicht.
IV. Schutzrechte Dritter
1. Sofern sich herausstellt, dass für die Erbringung unserer Dienstleistungen die Benutzung fremder Schutzrechte erforderlich ist, hat unser Kunde unverzüglich zu entscheiden, ob eine Lizenz erworben wird oder ob die Leistungen –falls möglich- in der Weise erbracht werden, die eine Verletzung dieser Schutzrechte vermeidet.
2. Der Kunde hat uns auf ihm bekannte Schutzrechte vor Vertragsschluss hinzuweisen.
V. Vergütung
1. Von uns genannte Preise verstehen sich netto, also zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VI. Leistungszeit
Termine sind für uns nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
VII. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist schriftlich festzulegen. Sollte eine Vereinbarung dazu nicht getroffen worden sein, erfolgt die Leistungserbringung nach billigem Ermessen durch uns entweder in unseren Räumlichkeiten am Firmensitz oder in den Räumlichkeiten des Kunden oder in sonstigen geeigneten und angemessenen Räumlichkeiten.
VIII. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistungen vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Die vorstehenden Haftungs-
beschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Darüber hinaus gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden.
IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Streitigkeiten wird durch unseren Geschäftssitz bestimmt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden oder dessen gesetzlicher Vertreter im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Wir sind jedoch berechtigt, dass für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem hier zum Ausdruck gekommenen Willen möglichst nahe kommt.
Stand Juni 2021